Digitale Barrierefreiheit
Pflicht, Verantwortung, Chance
Was lange als „Nice-to-have“ galt, wird jetzt gesetzlich verlangt – und betrifft deutlich mehr als nur öffentliche Stellen. Auch Unternehmen, Online-Shops und digitale Plattformen müssen ihre Webangebote bis Juni 2025 barrierefrei gestalten. Wer das Thema ignoriert, riskiert rechtliche Konsequenzen, verlorene Sichtbarkeit und den Ausschluss ganzer Zielgruppen.
Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen – und Ihr Unternehmen digital zukunftsfähig aufzustellen.
Barrierefreiheit als unternehmerische Chance
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet die EU Website-Betreiber zu einem klaren Ziel: “Digitale Angebote müssen für alle Menschen nutzbar sein.”
Behörden & öffentliche Stellen
Ministerien, Kommunen, Schulen, Hochschulen, öffentliche Verwaltungen → Bereits heute barrierefrei verpflichtet
Verbände & Körperschaften
Kammern, Innungen, Sozialversicherungsträger, öffentlich-rechtliche Institutionen → Wenn sie digitale Dienstleistungen erbringen
Online-Shops & digitale Anbieter
E-Commerce, Buchungsplattformen, Vergleichsportale, digitale Services → Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße
Unternehmen mit digitalen Produkten
Banken, Mobilitätsdienste, Telekommunikation, Selbstbedienungsterminals → Auch Software und Apps sind betroffen
Warum brauchen wir barrierefreie Webseiten?
Fast 8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Schwerbehinderung – das sind über 9 % der Bevölkerung. Dazu kommen Millionen weitere mit altersbedingten Einschränkungen, temporären Beeinträchtigungen oder sprachlichen Barrieren. Und ihre Zahl wächst.
Trotzdem sind laut Studien nur 2,6 % der meistbesuchten Websites wirklich barrierefrei. Die digitale Welt ist für viele Menschen noch immer eine Barriere – statt ein Zugang.
Wer also jetzt nicht handelt, verliert nicht nur Zielgruppen. Sondern auch Vertrauen, Sichtbarkeit und Zukunftsfähigkeit.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit eigentlich?
Barrierefreiheit heißt: Ihre Website ist für alle Menschen zugänglich – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Und ganz nebenbei wird sie auch:
leichter bedienbar
besser verständlich
SEO-stärker
Was wir prüfen
Kontraste & Farbgestaltung
Navigierbarkeit mit Tastatur
Lesbarkeit durch Screenreader
Struktur & semantisches HTML
Alternative Inhalte (Bilder, Videos, Formulare)
Von der Pflicht zur Performance
So arbeitet DSCHOY
Barrierefreiheit ist kein Kompromiss. Sie ist ein Markenversprechen.
Klar strukturierte, zugängliche Websites performen besser – in der Suche, bei der Nutzung und im Vertrauen.
Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Marke davon profitiert.
Was Sie von uns bekommen
Wir starten genau dort, wo Sie stehen. Ob Quick-Check oder Komplett-Relaunch – unser Prozess ist klar, effizient und ehrlich.
Im ersten Schritt prüfen wir Ihre Website auf Barrierefreiheit – basierend auf den internationalen Standards WCAG 2.1 und der europäischen Norm EN 301 549.
Das Ergebnis: ein übersichtlicher Audit-Report mit konkreten Handlungsempfehlungen, der zeigt, wo Ihre Website aktuell steht und wo Handlungsbedarf besteht.
Darauf aufbauend entwickeln wir einen Maßnahmenplan, der klar priorisiert: Was ist dringend? Was ist realistisch umsetzbar? Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu Aufwand, Machbarkeit und Zeitrahmen – transparent und nachvollziehbar.
Wenn gewünscht, begleiten wir Sie bei der Umsetzung: mit verständlichen Guidelines, gezielten Schulungen für Ihr Team sowie Zugriff auf unsere erprobten Checklisten, Tools und Methoden. So wird aus einem komplexen Thema ein klarer Prozess – praxisnah, machbar und wirksam.
Fordern Sie jetzt das Whitepaper an.
Sie wissen nicht, ob Ihre Seite barrierefrei ist?
Wir helfen Ihnen weiter!

Whitepaper anfordern
Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Ist digitale Barrierefreiheit wirklich Pflicht?
Ja. Mit dem BFSG wird sie für viele digitale Angebote verbindlich. Wer Online-Dienstleistungen oder Produkte anbietet, fällt sehr wahrscheinlich unter die Regelung.
Gilt das auch für kleinere Unternehmen?
Die Pflicht betrifft primär wirtschaftlich tätige Organisationen – unabhängig von ihrer Größe. Ausnahmen sind selten. Im Zweifel: fragen Sie uns.
Muss ich die ganze Website umbauen?
Nicht zwingend. Oft reicht ein gezielter Maßnahmenmix. Wir analysieren, was realistisch ist – und was wirklich wirkt.
Warum sollte ich das Thema jetzt angehen?
Weil die Frist 2025 endet. Und weil Barrierefreiheit Ihnen auch ohne Pflicht messbare Vorteile bringt: bessere UX, mehr Sichtbarkeit, breitere Zielgruppenansprache.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Ja – je nach Branche und Bundesland sind Förderungen möglich. Auch dazu beraten wir Sie gerne individuell.
Let’s make it accessible. For real.
Deine Ansprechpartner

Annika Kubsch
Customer Success

Dominic Lindner
Customer Success
Ausgezeichnet durch:

